Mitbestimmung in St. Raphael
Die Bewohner haben einen rechtlichen Anspruch auf Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitgestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse in einer Einrichtung der Altenhilf. Im Wohn- und Teilhabegesetz sind diese gesetzlichen Regelungen zusammengefasst. Wir wählen alle zwei Jahre einen Beirat, der die Mitwirkung gestaltet. In diesem Gremium können Bewohner, deren Angehörige, Mitglieder der örtlichen Senioren- und Behindertenorganisationen und ggf. von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen tätig werden. Die Zahl der Beiratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Betreuungseinrichtung; unser Beirat hat fünf Mitglieder.
An der großen Informationstafel in der Cafeteria sowie den kleineren Infotafeln in den Wohnbereichen finden Sie einen Aushang mit jeweiligen Fotos und Kontaktdaten der Beiratsmitglider.
Er vertritt die Anliegen und Interessen der Bewohner und ist somit Vermittler und Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnerschaft. Bei allen wesentlichen Entscheidungen und Vorhaben der Einrichtung ist er einzuschalten. Auch wird der Beirat sofort vom Sozialen Dienst informiert, wenn ein neuer Bewohner eingezogen ist.
Partner der Einrichtungsleitung
Der Beirat entscheidet auch maßgeblich über den Speiseplan mit. Ohne die Unterschrift des Beirats wird der Speiseplan nicht freigegeben. Träger und Einrichtungsleitung sind verpflichtet den Beirat zu informieren, zu hören und sich mit seiner Meinung auseinanderzusetzen. Die Mitglieder fungieren als Sprachrohr der Bewohner und sind Ansprechpartner bei Wünschen, Problemen und Beschwerden einzelner Bewohner. In die regelmäßig stattfindenden Beiratssitzungen wird die Einrichtungsleitung eingeladen und stellt sich den Beiratsbelangen. Die Themen Speisenversorgung, Pflegebereich, Hauswirtschaft, Mitwirkung bei der Freizeitgestaltung oder Mitarbeit bei der Hausdekoration; wir sehen den Beirat als einen Partner der Hausleitung in der Gestaltung des Lebens in unserem Haus.