Angehörigenarbeit

Zusammenarbeit für mehr Wohlergehen

Die partnerschaftliche und wertschätzende Zusammenarbeit mit den Angehörigen verbessert die individuelle Pflege und Betreuung der BewohnerInnen im Seniorencentrum St. Raphael und trägt zur Entlastung der Mitarbeiterinnen bei. Die Grundlage für Angehörigenarbeit bedeutet, dass Angehörige von allen MitarbeiterInnen als, in der Regel, engstes und vorrangigstes Bindeglied in die Bewohnervergangenheit gesehen werden. Sie haben somit den Status von Mittlern, Unterstützern und Helfern im gemeinsamen Umgang mit den BewohnerInnen.

Das Seniorencentrum St. Raphael verfolgt mit den Angehörigen ein gemeinsames Ziel, nämlich die „Sorge“ um die BewohnerInnen. Für die Zusammenarbeit ist es wichtig, sich die Wünsche, Fähigkeiten, Vorstellungen und Ressourcen der Angehörigen klar zu machen, um einen integrativen und kooperativen Umgang auf- und weiter auszubauen.

Ziele der Angehörigenarbeit

  • Förderung der Beziehung Angehörige - BewohnerInnen - MitarbeiterInnen
  • Integration der Angehörigen in den Alltag der BewohnerInnen
  • Soweit von beiden Seiten gewünscht: Einbeziehung der Angehörigen in die Pflege und Betreuung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der BewohnerInnen
  • Einbeziehung des vorhandenen Wissens der Angehörigen, z.B. Biographie
  • Konstruktiver Umgang mit Konflikten

Angebote an die Angehörigen

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Angehörigen kann nur gelingen, wenn beide Seiten Informationen austauschen und die Angehörigen angeregt werden, sich aktiv zu beteiligen.

Beratung bei Einzug

  • Finanzierung des Aufenthaltes
  • Grundsätzliche Fragen zum Aufenthalt, Leistungsbeschreibung, Recht auf Beschwerde
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
  • Gesetzliche Betreuungen, Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Psychosoziale Beratung

Integrationsgespräch

Im Rahmen des Integrationsgespräches wird mit den BewohnerInnen und Angehörigen die Phase des Einzuges hinterfragt und noch offene Fragen oder Wünsche können an dieser Stelle geklärt werden, um Maßnahmen für das Wohlbefinden der BewohnerInnen abzuleiten.

Medien

In Informationsbriefen, Hauszeitung, Imagebroschüren, auf den Informationstafeln („schwarzes Brett“) oder auf der Homepage der Einrichtungen werden Mitteilungen kommuniziert.

Teilnahme am Pflegeprozess

Die Angehörigen sind ein wichtiger Bestandteil am Pflegeprozess der BewohnerInnen. Sie unterstützen bei der Biographiearbeit, der Pflegeplanung, sozialen Betreuung und wirken auf Wunsch bei der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung der BewohnerInnen mit. Daneben besteht die Möglichkeit der Teilnahme an Pflegevisiten.
Bei aktuellen und problematischen Situationen und Veränderungen der Pflege- und Betreuungssituation der BewohnerInnen werden die Angehörigen beraten (z.B. zu Risikopotentialen und Expertenstandards in der Pflege) und ggf. zu Fallbesprechungen eingeladen.

Gestaltung der Bewohnerzimmer

Insbesondere dementiell erkrankten BewohnerInnen fällt es häufig sehr schwer, sich in der neuen Umgebung einzugewöhnen und den neuen Lebensalltag zu akzeptieren. Daher ist es an dieser Stelle unabdingbar, dass die Angehörigen mithelfen, den neuen Lebensraum entsprechend einzurichten. Alle BewohnerInnen können ihr Zimmer mit eigenen, persönlichen Möbelstücken ausstatten und auch bei der Raumdekoration werden die Wünsche und Bedürfnisse der BewohnerInnen unter Zuhilfenahme der Angehörigen berücksichtigt.

Begleitung in der Sterbephase

Sterbebeistand oder Sterbebegleitung will einem Menschen das Sterben erleichtern und ihm helfen, seinen persönlichen Weg des Todes zu gehen. Man könnte deshalb auch von „Lebenshilfe für Sterbende“ sprechen.

In dieser Phase benötigen die Bewohnerinnen und die Angehörigen intensive Begleitung und Hilfe. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen in belastenden Situationen seelsorgliche Betreuung und fachliche Begleitung. Sie werden bis zuletzt in die Lebensbegleitung der Bewohnerinnen miteinbezogen.

Kundenbefragung

Ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementes ist die Kundenbefragung, die sich mit der Meinung der Kunden auseinander setzt und Anhaltspunkte liefert, wo die Einrichtungen sich aus Sicht der Kunden verbessern können.

Verbesserungsmanagement

Mittels des Verbesserungsmanagements haben die Angehörigen die Möglichkeit, sachliche Kritik zu äußern und eine Veränderung herbeizuführen. Bereits im Aufnahmeprozess wird auf das Verbesserungsmanagement hingewiesen.

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten

In wesentlichen Angelegenheiten, die die persönlichen Lebensverhältnisse der BewohnerInnen betreffen, wird den BewohnerInnen - vertreten durch den Beirat – ein gesetzliches Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht eingeräumt. In diesem Beirat können, neben den BewohnerInnen, auch z.B. Angehörige Mitglied sein.